Beurkundungen
Allgemeine Informationen
Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form, damit sie wirksam sind. Unter einer Beurkundung versteht man die Anfertigung einer Niederschrift über diese Willenserklärungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form. Beurkundungen können nur von Stellen durchgeführt werden, die hierzu durch Gesetz ermächtigt wurden.
Welche Erklärungen können beim Jugendamt beurkundet werden ?
- Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmungserklärung des Scheinvaters zur Vaterschaftsanerkennung
- Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
- Sorgeerklärung
- Erstfestsetzung einer Unterhaltsverpflichtung, sofern die unterhaltsberechtigte Person zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Änderung einer Unterhaltsverpflichtung, sofern die unterhaltsberechtigte Person zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Unterhaltsverpflichtung nach § 1615l BGB
- Widerruf der Vaterschaftsanerkennung
- Bereiterklärung der Adoptionsbewerber zur Annahme eines ihnen zur internationalen Adoption vorgeschlagenen Kindes
- Widerruf der Einwilligung des Kindes in die Annahme als Kind (§ 1746 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
- Erklärung des Vaters über den Verzicht auf die Übertragung der Sorge (§ 1747 Absatz 3 Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs)
Terminvereinbarung
Zur Vermeidung von langen Wartezeiten werden Termine für die Beurkundungen vergeben. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor dem von Ihnen gewünschten Termin an uns.
Sie können dabei gleich abklären, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Termine mitbringen müssen.
Wichtige Hinweise / Kosten
Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht ausreichend Deutsch sprechen, ist für die Beurkundung unbedingt ein Dolmetscher erforderlich. Hierfür können nicht herangezogen werden:
Ehegatten oder LebenspartnerEltern oder KinderGeschwisterSchwager oder SchwägerinSchwiegerelternder andere Elternteil
Die Beurkundung der oben aufgeführten Erklärungen beim Jugendamt ist kostenfrei.
Formblätter zur Übermittlung Ihrer Daten für die Urkunde: hier die 5 Formblätter einfügen
Ihre Ansprechpartnerin:
Claudia Engelhardt
Telefon 09561 514-2224