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Teaser Schülerbeförderung

Schülerbeförderung / Kostenfreiheit des Schulweges

Die Schülerbeförderung in Bayern wird durch das Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (SchKfrG) und der Verordnung über die Schülerbeförderung (SchBefV) der jeweils gültigen Fassung geregelt.

Grundsätzlich wird die Beförderung durch den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) innerhalb des Landkreises Coburg derzeit mit den verschiedenen Verkehrsunternehmen Dt. Bahn AG, agilis, OVF GmbH, OVG Sonneberg sowie den Bussen der SÜC Coburg durchgeführt.

Die notwendige Beförderung ist durch das Landratsamt Coburg als Aufgabenträger sicherzustellen, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 von:

  • öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie bei Vollzeitunterricht an Berufsschulen (z.B. Berufsgrundschuljahr oder Berufsvorbereitungsjahr)
  • öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsschulen, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen ohne Begrenzung auf bestimmte Jahrgangsstufen, die wegen einer dauernden Behinderung (Schwerbehindertenausweis, fachärztliche Atteste/Gutachten o. ä.) auf eine Beförderung angewiesen sind.

Die Beförderungspflicht besteht zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule. Dies ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand (= geringste Kosten) erreichbar ist, wenn

  • der kürzeste Fußweg von der Wohnung bis zur Schule mehr als drei Kilometer (einfach) beträgt oder
  • der Schulweg als besonders gefährlich oder besonders beschwerlich anerkannt ist (z. B. fehlende Gehsteige, Fahrbahnabgrenzungen oder andere verkehrssichernde Anlagen, abgelegene und einsame Wege abseits von Wohngebieten) oder
  • eine dauernde Behinderung eine Beförderung erfordert.

Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges

Einen Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges erhalten Sie in der Regel im Sekretariat Ihrer Schule. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und legen Sie ggf. die notwendigen Nachweise (z. B. Kindergeldnachweis, Kopie des Schwerbehindertenausweises, etc.) bei. Geben Sie Ihren ausgefüllten Antrag an Ihrer Schule ab, diese bestätigt die Angaben und leitet ihn zur Entscheidung an den Aufgabenträger (Landratsamt Coburg) weiter.

Der Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges kann auch online unter folgendem Link gestellt werden.

Beförderungsantrag online

Am Ende müssen Sie für eine erfolgreiche Antragstellung den Antrag auf Kostenfreiheit ausdrucken und an Ihrer Schule zur Bestätigung und Weiterleitung an das Landratsamt abgeben.

Der Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges kann auch als PDF-Datei heruntergeladen und ausgefüllt werden. Bitte geben Sie den ausgefüllten Antrag nach Ausdruck im Sekretariat Ihrer Schule zur Bestätigung und Weiterleitung an das Landratsamt ab.

Erfassungsbogen

Die Informationen zur Kostenfreiheit des Schulweges/Schülerbeförderung können auch nochmals den folgenden Hinweisblättern entnommen werden:

Hinweisblatt zur Schülerbeförderung bis Klasse 10

Hinweisblatt zur Schülerbeförderung ab Klasse 11

Umzug / Schulwechsel

Bei Umzug oder Schulwechsel ist die zur Verfügung gestellte kostenfreie Schülerjahreskarte zurückzugeben. Es ist neu zu prüfen, ob weiterhin ein Anspruch auf Beförderung besteht. Bitte stellen Sie in diesem Fall einen neuen Antrag auf kostenfreie Beförderung.

Wird die Schülerjahreskarte von Ihnen nicht zurückgegeben und besteht kein Anspruch auf weitere kostenfreie Beförderung, sind wir leider gezwungen, Ihnen die dem Landkreis Coburg entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

Ersatz einer verlorenen Fahrkarte

Bei Verlust der zur Verfügung gestellten Fahrkarte bitten wir Sie, den Verlust umgehend im Sekretariat der Schule oder direkt im Landratsamt Coburg anzuzeigen.

Erstattungsanspruch für Fahrtkosten

Bei Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 11 an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und bei Teilzeitunterricht an Berufsschulen besteht die Möglichkeit, die notwendigen Kosten der Beförderung am Ende des jeweiligen Schuljahres zur Erstattung einzureichen. Eine Kostenerstattung ergibt sich, wenn eine der im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges genannten Ausnahmeregelungen erfüllt ist. Diese sind:

  • wenn der Unterhaltsleistende nachweislich für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz bezieht (volle Erstattung) oder
  • wenn der Unterhaltsleistende oder die Schülerin/der Schüler nachweislich laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 12. Buch Sozialgesetzbuch oder Leistungen nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bezieht (volle Erstattung) oder
  • wenn die Kosten für die notwendige Beförderung die Familienbelastungsgrenze von derzeit 490,00 Euro pro Familie bzw. 320,00 € je Schüler und Schuljahr übersteigen (dabei sind 490,- € bzw. 320,- € selbst zu tragen – d. h. nur der übersteigende Betrag kann erstattet werden).

Der Antrag auf Kostenerstattung ist bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr (Ausschlussfrist!) zu stellen.

Der Erstattungsantrag kann hier direkt online ausgefüllt werden.

Alternativ finden Sie am Ende dieser Seite unter "Erstattungsantrag ÖPNV" den ausfüllbaren PDF-Antrag zum Ausdrucken in Papierform.

Wichtig!

Die Voraussetzungen für die Kostenfreiheit des Schulweges müssen auch hier erfüllt sein (mehr als drei Kilometer Entfernung zur Schule, Besuch der nächstgelegenen Schule!).

Pkw-Nutzung / Antrag

Fahrtkosten für die Benutzung eines privaten Kfz sind nur dann erstattungsfähig, wenn die Notwendigkeit für diese Benutzung mit Bescheid vorher anerkannt worden ist. Die Erstattung beschränkt sich in der Regel auf die Kosten in Höhe des öffentlichen Verkehrsmittels.

Zur Beantragung verwenden Sie bitte den neuen KFZ-Antrag!

Ihre Ansprechpartner:

Martin Haderlein
Telefon 09561  514-2306

Kerstin Reinmüller
Telefon 09561  514-2301

Dateiname Dateigröße
Hinweisblatt Schülerbeförderung 2024 bis Klasse 10249 KB
Hinweisblatt Schülerbeförderung 2024 ab Klasse 11250 KB
Erfassungsbogen 2024/25219 KB
Pkw-Antrag NEU2 MB
Erstattungsantrag ÖPNV691 KB

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