Gesetzliche Betreuungen und Vorsorgevollmacht
Eine Betreuung kann bei volljährigen Personen erforderlich werden, die hilfebedürftig sind aufgrund
- einer psychischen Krankheit
- einer geistigen Behinderung
- einer seelischen Behinderung
- dementieller Veränderung im Alter
- einer körperlichen Behinderung
Ein Betreuer wird bestellt, wenn der Betroffene aufgrund dieser Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise selbst regeln kann.
Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit diese Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten oder durch andere Hilfen ebenso gut besorgt werden können.
Die Betreuung wird durch das Vormundschaftsgericht angeordnet, dort kann die Errichtung einer Betreuung auch angeregt werden. Die Betreuungsstelle des Landratsamtes Coburg wirkt beim Betreuungsverfahren mit und kann Sie entsprechend beraten.
Sie können hier Informationen zu den Themen
- Betreuungsvollmacht
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung
und deren Beurkundung erhalten.
Wir sind Anlaufstelle für ehrenamtliche Betreuer, deren Gewinnung und bieten Unterstützung bei ihren Aufgaben an.
Ihre Ansprechpartner:
Frau Bießenecker Ebersdorf b. Cbg., Grub a. Forst, Rödental (ohne Pflege-/
Telefon 09561 514-2507 Wohnheime), Sonnefeld, Weidhausen
Frau Müller Bad Rodach, Meeder, Neustadt b. Cbg. (ohne Pflege-/
Telefon 09561 514-2506 Wohnheime), Weitramsdorf
Frau Schmid Dörfles-Esbach, Lautertal, Neustadt b. Cbg. (nur Pflege-/
Telefon 09561 514-2508 Wohnheime), Rödental (nur Pflege-/Wohnheime)
Herr Seebach Ahorn, Großheirath, Itzgrund, Niederfüllbach,
Telefon 09561 514-2505 Seßlach, Untersiemau
Hier finden Sie das Konzept der Betreuungsstelle des Landkreises Coburg.
Dateiname | Dateigröße |
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Betreuungsrecht | 21 KB |
Betreuungsverfügung | 23 KB |
Vorsorgevollmacht | 22 KB |
Patientenverfügung | 20 KB |