Betreuungsgeld
Das Betreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine frühkindliche Betreuung in öffentlich bereitgestellten Tageseinrichtungen oder in der öffentlich bereitgestellten Kindertagespflege in Anspruch nehmen.
Mehr dazu erfahren Sie im Familienwegweiser
Ihr Ansprechpartner ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales in Bayreuth, Telefon 0921/ 6051