Beistandschaft
Was ist eine Beistandschaft?
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Landratsamts Coburg -Fachbereich Jugend, Familie und Senioren- für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Regelung der Unterhaltsangelegenheiten für Ihr Kind.
Die Feststellung der Vaterschaft ist von enormer Bedeutung für Ihr Kind. Erst mit der Feststellung der Vaterschaft ist das Kind mit dem Vater im rechtlichen Sinn verwandt. Aus diesem Verwandtschaftsverhältnis leiten sich z.B. der Unterhaltsanspruch, das Erbrecht und rentenrechtliche Ansprüche gegenüber dem Vater ab. Der Beistand nimmt Kontakt zu dem von der Mutter als Vater benannten Mann auf. Dieser kann die Vaterschaft freiwillig in Form einer Urkunde anerkennen. Kommt es zu keiner freiwilligen Anerkennung in Form einer Beurkundung , so erhebt der Beistand im Namen des Kindes Klage auf Feststellung der Vaterschaft und vertritt das Kind im gerichtlichen Verfahren.
Bei der Regelung der Unterhaltsangelegenheiten prüft der Beistand die wirtschaftlichen Verhältnisse des unterhaltspflichtigen Elternteils und errechnet die Unterhaltshöhe. Er sorgt auch für die Festsetzung des Unterhaltsanspruchs in vollstreckbarer Form. Ist die Unterhaltshöhe streitig, so vertritt der Beistand das Kind vor Gericht. Außerdem sorgt er für die Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs, falls der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung nicht nachkommt.
Wer kann einen Beistand erhalten?
Eine Beistandschaft kann grundsätzlich jeder Elternteil, dem die elterliche Sorge alleine zusteht, beantragen. Üben die Eltern das Sorgerecht gemeinsam aus und leben dauerhaft getrennt, kann eine Beistandschaft von dem Elternteil, bei dem das Kind lebt, beantragt werden. Sind die Eltern miteinander verheiratet, so kann der Beistand jedoch erst nach Rechtskraft der Scheidung tätig werden.
Auf die Staatsangehörigkeit des Kindes kommt es nicht an. Allerdings muss das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
Informationen zur Antragstellung
Sie können eine Beistandschaft beim Landratsamt Coburg -Fachbereich Jugend, Familie und Senioren- beantragen, wenn Sie mit Ihrem Kind im Landkreis Coburg wohnen.
Bitte klären Sie zunächst telefonisch ab, welche Unterlagen wir in Ihrem speziellen Fall von Ihnen benötigen und vereinbaren Sie einen Termin zur Vorsprache. Der Antrag muss dann von Ihnen persönlich schriftlich gestellt werden. Sobald er bei uns eingegangen ist, sind wir Beistand des Kindes. Der Antrag kann auch schon vor der Geburt gestellt werden.
Wird die elterliche Sorge durch die Beistandschaft eingeschränkt?
Ihre elterliche Sorge (hier Link zu Sorgerecht) wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Der Beistand ist aber im Rahmen seines Wirkungskreises neben Ihnen gesetzlicher Vertreter des Kindes.
Nur im gerichtlichen Verfahren gilt eine Ausnahme. Um zu verhindern, dass in einem Prozess durch den Elternteil einerseits und den Beistand andererseits widersprüchliche Erklärungen abgegeben werden, hat der Beistand in diesem Fall das alleinige Vertretungsrecht. Es bedarf daher klarer Absprachen und gegenseitiger Information zwischen Ihnen und dem Beistand.
Wann endet die Beistandschaft?
Sollten Sie die Beistandschaft nicht mehr wünschen, können Sie diese jederzeit schriftlich beenden. Falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder Hilfe benötigen, können Sie sich wieder an unser Amt wenden.
Die Beistandschaft endet automatisch mit der Vollendung des 18. Lebensjahres den Kindes oder wenn die oben genannten Antragsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Ihre Ansprechpartner (nach Wohnort des Kindes):
Sachbearbeiterin | Telefon | |
Ahorn, Großheirath, Itzgrund, Stadt Seßlach, Weitramsdorf | Gabriela Wyglenda | 09561 514-2226 |
Ebersdorf b.Coburg, Grub am Forst, Lautertal, Niederfüllbach, Sonnefeld, Untersiemau, Weidhausen b.Coburg | Anne Grimmer | 09561 514-2227 |
Rödental, Dörfles-Esbach, Meeder, Stadt Bad Rodach | Nicole Schweizer | 09561 514-2217 |
Stadt Neustadt b.Coburg | Claudia Engelhardt | 09561 514-2224 |